AGB
Angebote und Verkäufe
Für alle Aufträge gelten nur unsere nachstehenden Bedingungen. Besondere Bedingungen des Käufers, die
mit unseren Lieferbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich und
schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Die Rechte des Käufers sind ohne unsere Zustimmung nicht
übertragbar. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder sonstige Abweichungen haben nur
Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Angebote sind stets freibleibend.
Rechnungen, Entwürfe, Kostenvoranschläge und alle sonst wie zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben
Eigentum des Lieferanten. Diesem allein stehen die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu. Der Besteller
verpflichtet sich, die im vorgenannten Absatz erwähnten Unterlagen keiner seinem Betrieb fremden
Personen, insbesondere keinem Wettbewerber des Lieferanten, zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu
überlassen; das gleiche gilt für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen.
Kostenvoranschläge/Preise
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn Sie schriftlich erteilt und ausdrücklich als verbindlich
vereinbart werden. Sämtliche Preise gelten netto, ab Werk, ohne Verpackung, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde. Es gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Auch bei Fest-
Abschlüssen sind wir berechtigt, eventuell Materialverteuerungen, Lohnerhöhungen u. ä. anteilig in
Rechnung zu stellen. Sämtlichen Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Verpackung
Die Verpackung wird, wenn im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, besonders
berechnet.
Versand-/Gefahrenübergang
Mit Übergabe an den Spediteur, spätestens bei Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den
Käufer über. Es bleibt uns überlassen, die Versandart auszuwählen.
Zum vereinbarten Termin versandfrei gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Anderenfalls sind
wir berechtigt sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk
oder ab Lager geliefert zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder
sonstiger durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann.
Lieferzeit
Angaben über Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten.
Sofern nicht ein Fixgeschäft ausdrücklich vereinbart ist, gelten sie nur als annähernd und unverbindlich.
Das Rücktrittsrecht sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Lieferung
sind daher ohne vorherige besondere Abmachung ausgeschlossen.
Lieferungsbehinderung
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art unverschuldeter Mangel an Roh- und Betriebsstoffen,
verspätete oder ungenügende Waggongestellung, Sperrung oder Behinderung von Eisenbahnen,
Schifffahrtswegen oder des Lastkraftwagenverkehrs. Blockade sowie irgendwelche andere Umstände
einschließlich behördlicher Anordnung, die eine Verminderung oder Einstellung der Erzeugung herbeiführen,
berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Lieferverpflichtungen entweder hinauszuschieben oder
teilweise oder ganz aufzuheben. In allen Fällen stehen dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz wegen
Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung nicht zu.
Mängelrügen
Der Käufer hat die Ware sofort nach Ankunft am Bestimmungsort zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel
zeigt, diesen unverzüglich zu melden. Ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel ist unverzüglich
nach der Entdeckung anzuzeigen. Nach Ablauf von drei Monaten vom Tage der Ankunft an gerechnet, ist die
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Weiter sind die Rechte auf Wandlung und
Minderung ausgeschlossen, gegebenenfalls sind wir lediglich verpflichtet nachzubessern.
Sonstige Ersatzansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche für Folgeschäden oder damit
zusammenhängende Kosten sind ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die infolge
ungeeigneter oder unsachgemäßer Anwendung falscher Montage oder Inbetriebnahme, unzulässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung der Ware entstanden sind. Ohne
unser Einverständnis erfolgte Änderungen oder Nacharbeiten an den gelieferten Gegenständen stellen uns
von jeder Haftung frei, entstandene Kosten werden dafür nicht übernommen.
Zahlung
Die Zahlung hat, wenn nicht andere Vereinbarungen schriftlich festgelegt sind, unmittelbar nach Ablauf der
in dem Angebot angegebenen Zahlungsfristen in bar ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Käufer ist nicht
berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.  Wird
ein Wechsel, Scheck oder eine Zahlungsanweisung angenommen, so geschieht dies unter dem üblichen
Vorbehalt. Diskont, Spesen und wenn der Wechsel nicht auf einem Hauptplatz einer Landeszentralbank
zahlbar gestellt ist, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Unsere
Forderung gilt in jedem Falle erst mir der Einlösung der Zahlungsmittel als getilgt.
Teillieferungen werden gesondert berechnet. Sie sind den vorstehenden Bedingungen entsprechend zu
bezahlen.
Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfalle sind
wir berechtigt, unbeschadet aller sonstigen Ansprüche die banküblichen Zinsen zu berechnen. Außerdem
sind wir bei Zielüberschreitungen berechtigt, von allen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
Das gleiche Recht steht uns zu, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche
Verschlechterung eintritt. Dies gilt auch, wenn die Vermögensverhältnisse des Kunden schon bei
Vertragsabschluß schlecht gewesen sind, und wir uns darüber im Irrtum befunden und erst nach
Vertragsabschluß Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen erhalten haben. In beiden Fällen wird der
Kaufpreis für bereits gelieferte Waren auf unser Verlagen sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, die
weitere Erfüllung unserer Verbindlichkeiten aus dem Vertrag von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen
und vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass die angeforderten Zahlungen innerhalb einer Frist von
einer Woche geleistet und die verlangten Sicherheiten in der gleichen Frist gestellt werden.
Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt uns vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen, auch die
erst nach der Lieferung entstandenen, getilgt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung für unsere Saldoforderung. Das Eigentum geht erst dann über, wenn der Käufer seine
gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Die Weiterverarbeitung erstreckt sich
unter Eigentumsvorbehalt auf den neu geschaffenen Gegenstand. Beim Zusammentreffen mit
entsprechenden Bestimmungen anderer Lieferanten tritt Miteigentum in Kraft. Eine Bearbeitung oder
Verarbeitung von uns gelieferter, noch unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets in unserem
Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen.
Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang zu veräußern. Eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Von einer Pfändung oder jeder anderen
Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Veräußert der Käufer die von uns gelieferten Waren, gleich in welchem Zustand, so tritt er schon jetzt bis
zur völligen Tilgung unserer Forderung seine Rechte, die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer
entstehen, mit allen Nebenrechten mit uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die
Abtretung den Abnehmern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem
Abnehmer entstehen, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die
Abtretung den Abnehmern anzuzeigen und uns den zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem
Abnehmer erforderlichen Auskünften zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unserer laufenden Forderung aus Lieferung oder einem
anderen Geschäft insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur
Rückübertragung verpflichtet.
Zeichenrechtlich geschützte Waren
Werden zeichenrechtlich geschützte Waren geliefert, so darf der Käufer die auf der Ware oder Verpackung
angebrachten Kennzeichen nur entfernen und die Ware unter einem anderen Warenzeichen weiter
veräußern, wenn wir unsere Zustimmung hierzu schriftlich erteilt haben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand auch insbesondere für das Mahnverfahren ist, für sämtliche
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung beider Teile der Ort des Betriebssitzes des Auftragnehmers. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, am Wohnsitz oder Sitzes des Auftraggebers Klage zu erheben.
Allgemeines
Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, berührt die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.07.2010
WASSERSTRAHLSCHNEIDEN, MONTAGE, BLECHVERARBEITUNG